Allgemeines Zivilrecht
Privatpersonen | Unternehmen
Langjährige Erfahrung
Seit jeher ist das allgemeine Zivilrecht Schwerpunkt der Tätigkeit der Kanzlei.
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen oder Verbänden untereinander und miteinander. Es umfasst damit insbesondere alle privaten Vertragsverhältnisse unabhängig vom Vertragsgegenstand sowie Schadensersatzansprüche.
Viele der zivilrechtlichen Rechtsgebiete haben sich so weit ausdifferenziert, dass es auf diese Gebiete spezialisierte Anwälte (Fachanwälte) gibt (Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Medizinrecht, Familienrecht, Erbrecht, gewerblicher Rechtsschutz u.a.).
Dem allgemeinen Zivilrecht unterfallen damit insbesondere Angelegenheiten des Wirtschaftslebens außerhalb der Spezialgebiete.
Für Privatpersonen
- Kaufrecht/Kaufverträge, insbesondere auch im Internet (eBay u.a.)
- Kauf eines Fahrzeugs (Autokauf), Mängelgewährleistung u.a. bei falschem Kilometerstand, Unfallschäden etc.; Arglist und Schadensersatz
- Dienstvertragsrecht
- Werkvertragsrecht (Verträge mit Werkstätten, Handwerkern u.a.)
- Gewährleistungsansprüche / Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz)
- Darlehensverträge
- Verbraucherverträge im Allgemeinen (besondere Verbraucherrechte, z.B. Widerrufsrechte)
- Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen oder Verletzungen des Eigentums, der Gesundheit oder sonstiger Rechte
- Eigentums- und Grundstücksfragen
- Vereinsrecht und das Recht der Sportverbände
Für Unternehmen
- Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Lieferverträge
- Vertragsangelegenheiten / Vertragsentwürfe (AGB)
- Auseinandersetzungen mit dem Kunden über vertragliche oder gewährleistungsrechtliche Fragen
- Zurückbehaltungsrechte